Fragen

Wie ist die Rolle von funk in ARD und ZDF?

funk ist keine eigene Rechtsinstanz, sondern eine Gemeinschaftseinrichtung der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und des ZDF. Die Federführung hat der SWR. Die Intendant:innen von ARD und ZDF setzen die Programmgeschäftsführung ein, die für den Inhalt von funk verantwortlich ist.

Eine quartalsweise stattfindende Beauftragtenkonferenz, der Mitglieder aller ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF angehören, wird in die generelle inhaltliche und strategische Ausrichtung des Angebots eingebunden.

Aufsichtsgremium für ARD-Inhalte ist der Rundfunkrat der jeweils zuliefernden Anstalt, während der ZDF-Fernsehrat die vom ZDF produzierten Formate beaufsichtigt. Hier werden wie bei allen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern beispielsweise Programmbeschwerden thematisiert. Die zugelieferten Inhalte liegen in der redaktionellen Verantwortung des jeweiligen Senders, womit auch deren Gremien sich mit eventuellen Programmbeschwerden darüber befassen.

Nähere Informationen dazu findest du auch auf den Seiten von ARD und ZDF.

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Für wen ist funk?

Wir wollen mit unseren Inhalten Menschen zwischen 14 und 29 erreichen. Das können wir natürlich nicht mit ein und demselben Angebot. Denn eine 14-jährige Schülerin sucht im Netz nach anderen Dingen als ein 29-jähriger Berufstätiger. Deswegen produzieren wir unterschiedliche Formate für Menschen mit unterschiedlichen Interessen – und lassen funk für jeden etwas anders aussehen.

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Wo finde ich funk-Inhalte?

Unsere Inhalte von rund 60 verschiedenen Formaten sind auf YouTube, Instagram, Snapchat, TikTok, Spotify, Apple Music und Twitch zu finden. Wir möchten niemanden zwingen, sich irgendeinen Account anzulegen, um unsere Videos anzuschauen. Man findet unsere Inhalte daher immer auch auf folgenden Wegen:

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Wer steckt dahinter?

ARD und ZDF sind gemeinsam verantwortlich für funk. Die Inhalte entstehen in Redaktionen von ARD und ZDF in ganz Deutschland und zusammen mit Creator:innen und Produzent:innen. Wir arbeiten mit etablierten Köpfen der Webvideo-Szene zusammen, unterstützen und fördern aber auch Newcomer:innen. In unserer funk-Zentrale in Mainz werden strategische Entscheidungen getroffen, das Angebotsportfolio entwickelt und zusammen mit den Partner:innen die Formate optimiert. 

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Wie wird funk finanziert?

Wir sind ein öffentlich-rechtliches Angebot und werden daher durch den Rundfunkbeitrag finanziert. funk hat im aktuellen Geschäftsjahr 2025 wie auch im Vorjahr ein Budget in Höhe von 45,8 Mio. Euro. ⅓ davon kommen vom ZDF und ⅔ von der ARD.

Wie wird die Finanzierung aufgeteilt?

Der SWR als federführende Anstalt legt der ARD/ZDF-Finanzkommission die Jahresabrechnung von funk zur Kontrolle vor. Zudem erfolgt eine Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Zusätzlich wird das wirtschaftliche Handeln der Landesrundfunkanstalten der ARD und des ZDFs und damit auch das wirtschaftliche Handeln von funk von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft.

Woher kommt der Rundfunkbeitrag?

funk ist ein öffentlich-rechtliches Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF und finanziert sich als solches durch den Rundfunkbeitrag. Hier gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Egal, wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer ein:e Bürger:in besitzt, seit dem 1. August 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat und ist für jede Wohnung nur einmal zu zahlen. Einzelne Personengruppen können sich hiervon befreien lassen oder einen ermäßigten Beitrag zahlen. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen oder für Menschen mit Behinderung. Auch für eine Nebenwohnung kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.

Mehr Informationen zum Rundfunkbeitrag findest Du in folgendem Video von unserem ehemaligen Format „Kurzgesagt“:

zum Video

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Wie nutzt funk das Budget?

Inhalte sind für uns das Wichtigste. Das zeigt sich auch in der Verteilung unseres Budgets: 

83 Prozent unserer Mittel fließen in die Erstellung von eigenproduzierten Inhalten und Auftragsproduktionen. Rund ein Drittel des Content-Budgets liegt direkt in der funk-Zentrale. Jeweils rund ein weiteres Drittel wird für programmliche Zulieferungen verwendet, welche in den Landesrundfunkanstalten der ARD sowie beim ZDF entwickelt, produziert und redaktionell betreut werden. 

1 Prozent verwenden wir, um Dir unsere Inhalte technisch zugänglich zu machen. Neben dem Betrieb und der Weiterentwicklung von funk.net und plattformspezifischen nativen Apps arbeiten wir kontinuierlich daran, Euch unsere Inhalte auch barrierefrei zur Verfügung stellen zu können. 

6 Prozent der Mittel verwenden wir für allgemeinen Sachaufwand, technische Weiterentwicklung, Kommunikation und Investitionen. 

11 Prozent des jährlichen Budgets werden maximal für Personalaufwendungen der Zentrale eingeplant. Neben den rund 54 Menschen, die in der funk-Zentrale arbeiten, werden aus diesem Budget noch Arbeitgeberabgaben, Versorgungsleistungen, Aufwendungen für Praktikant:innen, studentische Hilfskräfte sowie Honorare für einzelvertragliche Zusammenarbeiten finanziert. 

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Wie entstehen Inhalte bei funk?

Wer kann bei funk mitmachen und wer entscheidet darüber?

Jede:r kann Formatvorschläge bei funk einreichen. Siehe dazu funk.net/formatidee

Ein Team aus Formatentwickler:innen prüft im nächsten Schritt, ob der Formatvorschlag gut gedacht, spannend für die Zielgruppe ist und eventuelle Lücken im Portfolio schließt. Dabei wird jede Entscheidung im Einzelfall anhand einer größeren Anzahl von Einflussfaktoren getroffen und dementsprechend als Feedback an den oder die Ideengeber:in gemeldet. In der Auswahl seines Portfolios positioniert sich funk entlang des öffentlich-rechtlichen Auftrags klar zu den im Grundgesetz verankerten Werten.

Wie wird eine Idee umgesetzt?

funk verfolgt stets die Absicht, für die 14- bis 29-Jährigen interessante und relevante Inhalte zu fördern. Dabei kann die Umsetzung über verschiedene Wege erfolgen, dies bleibt im Einzelfall immer eine Individualentscheidung. So können die Creator:innen selbst als Produzent:innen auftreten, die Produktion kann ausgeschrieben werden oder eine der neun Landesrundfunkanstalten oder das ZDF übernimmt die Umsetzung. Dies funktioniert gemeinsam mit den dort verankerten Zulieferredaktionen, die in den Sendern verschiedene funk-Formate betreuen. Die Wege, auf denen funk-Inhalte entstehen, können daher sehr unterschiedlich sein.

Findet eine Kontrolle der Formate statt?

Mit seinen rund 60 Formaten nimmt funk den öffentlich-rechtlichen Auftrag sehr ernst. Damit es nicht zu Fehlern kommt, wird das Programm regelmäßig analysiert. Nur so kann eine stetige Optimierung des Portfolios im Sinne der Zielgruppe gewährleistet werden. Unabhängig davon wird jedes Video redaktionell betreut und abgenommen. Unsere redaktionellen Standards geben zudem vor, dass funk, genauso wie andere öffentlich-rechtliche Programme, über alle Aspekte eines Themas berichtet sowie Meinungen unvoreingenommen und ausgeglichen zu Wort kommen lässt. So leisten die Inhalte von funk einen Beitrag zur Meinungsbildung. Dabei gibt es im Netzwerk einen klaren Unterschied zwischen Meinungsmache und Meinungsbildung: Im Sinne der pluralistischen Gesellschaft und Debattenkultur ist es die Absicht von funk, verschiedene Meinungen darzulegen und Meinungsbildung zu fördern, nicht aber eine Meinung vorzugeben.

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Wann löscht funk Inhalte?

Für die Inhalte von funk gibt es keine starren Verweildauern. Unsere Formate bleiben daher meistens langfristig im Netz. Einzelne Beiträge löschen wir nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa wenn wir rechtlich dazu verpflichtet sind, weil Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte betroffen sind, oder der Inhalt inhaltliche Fehler aufweist, bei denen eine Korrektur oder ein Hinweis nicht ausreicht. Wir prüfen immer vorab, ob eine Anpassung der Inhalte möglich ist. 

Der Medienstaatsvertrag (Paragraph 33, Absatz 4) sieht vor, dass die Grundsätze zur Bemessung der Verweildauer regelmäßig von den Landesrundfunkanstalten der ARD und dem ZDF zu prüfen sind. Diese Überprüfung findet bei funk aktuell statt. 

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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen hat funk?

funk unterliegt den Regelungen des Medienstaatsvertrages. Die Grundlage für das Jugendangebot von ARD und ZDF bildet § 33 MStV (ehemals § 11g RStV). Dieser bestimmt die Ausrichtung und Ausspielung von funk-Inhalten. Dazu zählt beispielsweise die Nutzung von Drittplattformen sowie die Regelung, dass funk-Inhalte keine Produktplatzierungen oder Werbeinhalte enthalten dürfen.

Auszug aus dem Auftrag

§ 26 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen. […]

§ 33 Jugendangebot

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF bieten gemeinsam ein Jugendangebot an, das Rundfunk und Telemedien umfasst. Das Jugendangebot soll inhaltlich die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen als Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen und dadurch einen besonderen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 11 leisten. Zu diesem Zweck sollen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF insbesondere eigenständige audiovisuelle Inhalte für das Jugendangebot herstellen oder herstellen lassen und Nutzungsrechte an Inhalten für das Jugendangebot erwerben. Das Jugendangebot soll journalistisch-redaktionell veranlasste und journalistisch-redaktionell gestaltete interaktive Angebotsformen aufweisen und Inhalte anbieten, die die Nutzer selbst zur Verfügung stellen.

(2) Zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Zielgruppe ist das Jugendangebot inhaltlich und technisch dynamisch und entwicklungsoffen zu gestalten und zu verbreiten. Dazu soll auch durch eine zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern sowie durch verstetigte Möglichkeiten ihrer Partizipation beigetragen werden. […]

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Warum nutzt funk Drittplattformen für Inhalte?

Der Auftrag von funk ist im Rundfunkstaatsvertrag ganz klar formuliert: funk soll 14- bis 29-Jährige mit öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet erreichen. Auch der Verbreitungsweg über Drittplattformen wird dort ermöglicht (§ 33 Abs. 5 S. 2 MStV). Gleichzeitig verlangt der gesetzliche Auftrag, die Werbefreiheit unseres Angebots auch bei der Verbreitung über Drittplattformen sicherzustellen. Daher werden funk-Videos nicht monetarisiert, d.h. es laufen keine Werbeschaltungen vor, nach oder während unserer Videos. Auch Produktplatzierungen finden nicht statt. Dementsprechend werden durch unsere Inhalte unmittelbar auch keine Einnahmen für die Plattformen generiert.

Drittplattformen stellen den wichtigsten Berührungspunkt von funk mit seinen Nutzer:innen dar. Da wir niemanden auf Drittplattformen oder soziale Medien drängen möchten, sind die Videos unserer Formate aber auch unabhängig von Drittplattformen in einem eigenen Player auf der WebApp von funk verfügbar.

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Macht ihr euch nicht abhängig von großen Firmen?

Wir setzen nie auf eine Plattform. Und wir möchten niemanden zwingen, sich irgendeinen Account anzulegen, um unsere Videos anzuschauen. Man findet unsere Inhalte daher immer auch auf folgenden Wegen:

Trotzdem gehen wir nicht davon aus, dass man einfach so auf uns stößt. Anders als es im Radio oder Fernsehen der Fall wäre, entdeckt niemand funk, weil er einfach mal aus Versehen reinzappt. Um so viele Menschen wie möglich zu erreichen, sind wir daher auf YouTube, Instagram und Co. Für die Verbreitung unserer Inhalte auf diesen Plattformen gelten übereinstimmende Richtlinien von ARD und ZDF.

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Warum finde ich die funk-App nicht mehr?

Über die App haben wir leider nur wenige Menschen erreicht, die meisten von euch checken unsere Inhalte auf den Drittplattformen, über play.funk.net oder die Mediatheken von ARD und ZDF. Damit noch mehr Leute von unseren Angeboten profitieren können, setzen wir unsere Energie genau dort ein.

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Wie wählt ihr Formate und Köpfe aus?

Wir suchen nach guten Ideen, spannenden Erzählformen und Menschen mit Haltung – die nicht unbedingt unsere eigene spiegeln muss. Mit etablierten Köpfen arbeiten wir zusammen, weil wir ihnen ermöglichen wollen, Inhalte abseits von kommerziellen Einflüssen zu erstellen. Uns ist es aber auch wichtig, Newcomer:innen zu unterstützen. Wir fördern sie redaktionell und finanziell, damit sie die Möglichkeit bekommen, Ideen umzusetzen, an die sie und wir glauben.

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Wie kann ich mitmachen?

Du interessierst Dich für einen Job oder ein Praktikum bei funk? Dann findest Du hier alle Infos.

Unsere Zentrale befindet sich in Mainz. Von hier aus organisieren wir funk, steuern das inhaltliche Portfolio, kümmern uns um Kommunikation und Design, entwickeln Produkte wie unsere WebApp und analysieren den Erfolg unseres gesamten Content-Netzwerks. Viele unserer Kanäle und Videos entstehen aber nicht in Mainz, sondern deutschlandweit – in funk-Redaktionen in den ARD-Landesrundfunkanstalten (BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR und WDR) sowie im ZDF und vor allem auch bei verschiedenen Produktionsfirmen. Die Links zu diesen Jobs findest Du direkt auf den Jobportalen der jeweiligen Häuser.

Jobs bei funk

Du interessierst Dich für eine Stelle bei funk? Dann schau doch mal bei den Jobportalen des SWR oder des ZDF vorbei, dort schreiben wir unsere Stellen aus.

Praktika

Bei funk besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Content, Technik & Design, Kommunikation und Recht, Finanzen, Produktion, Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums zu machen. Unsere Ausschreibungen findest Du hier: swr.de/jobs.

Leider können wir aus Kapazitätsgründen auf absehbare Zeit keine Praktika für Schüler:innen anbieten. Nur als Hinweis: Unsere Formate werden dezentral in den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und in Produktionsfirmen produziert - also nicht hier bei uns in der Zentrale in Mainz. Falls du dich für die redaktionelle Arbeit oder den Dreh für ein bestimmtes Format interessierst, wendest du dich am besten an die entsprechende Landesrundfunkanstalt (BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR und WDR) oder das ZDF.

Schauspieler:innen und Moderator:innen

Unsere Formate werden dezentral in den ARD-Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und in Produktionsfirmen produziert. Meistens werden bei unseren Formaten die Protagonist:innen von Anfang an in die Entwicklung mit einbezogen, weshalb wir auch nicht auf der Suche nach Schauspieler:innen oder Moderator:innen sind. Wenn Du allerdings eine Idee für ein Format hast, findest Du hier alle Infos.

Youtuber:innen und Webvideo-Produzent:innen

Du hast schon einen YouTube-Kanal und möchtest Teil unseres Netzwerkes werden? Oder uns Deine Idee für ein neues Format vorstellen? Hier haben wir alles aufgelistet, was Du für die Einreichung einer Formatidee brauchst.

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Wer kann mir bei meiner Abschlussarbeit helfen?

Du möchtest dich in deiner Abschlussarbeit oder einer Präsentation für Schule oder Uni funk als Thema widmen? Hier findest du nützliche Informationen, Studien und Interviews zu funk:

  • Media Perspektiven-Artikel (Quantitative und qualitative Forschung zum jungen öffentlich-rechtlichen Angebot)
  • DWDL-Interview Sabrina Scharpen "Unsere Formatmarken müssen keine 30 Jahre bei funk überleben" 
  • Artikel „Is This Social TV 3.0?“ (Wie beeinflussen soziale Medien das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland?)   

(Diese Aufzählung stellt nur eine Auswahl dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität).

Bitte kontaktiere einzelne Formate für Interview-Anfragen nicht direkt - aufgrund der hohen Nachrichtendichte ist eine Berücksichtigung aller Anfragen leider nicht möglich.

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Gibt es Untertitel für funk-Formate?

Für einen Großteil der funk-Formate bieten wir Untertitel an. Um die Untertitel anzuzeigen, klickt bitte im Video auf das [cc]-Symbol.

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Wie sind die Inhalte von funk geschützt?

An der Erstellung unserer Formate sind viele unterschiedliche Personen beteiligt. funk erwirbt in der Regel von allen Beteiligten exklusive Nutzungsrechte für die geschaffenen Inhalte. In Einzelfällen und bei der Verwendung von Fremdmaterial (z.B. aus Stock Archiven oder bei Musik) können Rechtebeschränkungen gelten.

Alle funk-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, d.h. die Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung unserer Inhalte - auch auszugsweise - bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Auf Drittplattformen verfolgen wir Urheberrechtsverletzungen mithilfe der gängigen Rights Management Tools. Dabei werden wir von einem externen Dienstleister unterstützt. Die Prozesse sind zum Teil automatisiert, so z.B. für die Sperrung unautorisierter Reuploads unserer Videos auf fremden Kanälen.

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Wann darf ich funk-Content nutzen?

Wenn Du Ausschnitte aus unseren Videos nutzen willst und dafür keine Nutzungsgenehmigung hast, solltest Du Dich mit den in Deutschland geltenden Regelungen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) vertraut machen. Danach sind Zitate nur in dem Umfang zulässig, der für eine inhaltliche Auseinandersetzung unbedingt notwendig ist. In der Regel ist daher allenfalls die Verwendung kurzer Ausschnitte erlaubt. Zwar führt auch eine etwas weitergehende Nutzung bei uns nicht zwangsläufig zur Sperrung. Wenn Du Ausschnitte aus unseren Videos aber einfach kopierst oder zur Illustrierung Deiner eigenen Inhalte nutzt, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor und es kann zu einer Sperrung kommen. Achte außerdem darauf, dass Du bei allen Zitaten immer eine vollständige Quellenangabe einfügst.
Wenn du unsere Videos für den Schulunterricht oder sonstige Lehrveranstaltungen nutzen willst, prüfe bitte zunächst die Möglichkeiten einer Verlinkung oder des Embeddings (siehe nächster Absatz). Eine Nutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen ist zu nicht kommerziellen Zwecken nach den Regelungen des § 60a UrhG möglich.
Nutzungsanfragen zu unseren Videos versuchen wir zeitnah zu beantworten. Wenn eine Lizenzierung möglich ist, erfolgt die Abwicklung über die kommerziellen Tochtergesellschaften von ARD & ZDF. Nach § 40 MStV sind marktkonforme Bedingungen zu vereinbaren.

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Ist einbetten/embedding von funk-Videos erlaubt?

Ein Embedding von funk-Videos auf anderen Webseiten, d.h. das Einbinden des Video-Players mit unserem nativen Video auf deiner Seite, ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das genutzte Video als funk-Video identifizierbar bleibt, nicht verändert oder gekürzt wird und die Darstellung werbefrei ist.

Eingebettete funk-Videos dürfen nicht durch Werbung unterbrochen werden. Auch die Verwendung sonstiger online-typischer Werbeformen, z.B. Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Splitscreens oder Bannerwerbung sind im Umfeld unserer Videos unzulässig.

Eine Einbettung von funk-Videos in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere in ehrverletzendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem, verleumderischem, pornographischem oder sonst wie jugendgefährdendem Kontext, ist ebenfalls unzulässig.

Soweit Dritte Ansprüche aufgrund des „Embedding“ geltend machen, haftet funk nicht.

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Darf ich auf funk-Videos reacten?

Grundsätzlich ist es möglich, auf funk-Videos zu reacten. Wir freuen uns über einen offenen Diskurs und eine sachliche Auseinandersetzung mit unseren Inhalten. Auch Kritik ist dabei ausdrücklich willkommen. Re-Uploads (auch auf TikTok) sind keine Reactions und werden konsequent gesperrt. Wenn du auf funk-Videos reacten willst, achte bitte auf folgende Punkte:

  1. Grundsätzlich sperren wir keine Reaction-Videos.
  2. funk muss aber als Quelle des Originalvideos erkennbar sein. Am besten erklärt ihr, dass das Video von funk stammt. Notfalls reicht auch die Verlinkung des Originalvideos in der Video-Beschreibung und/oder die gut sichtbare Animation des funk-Logos am Anfang unserer Videos. Overlays oder Schnitte dürfen die Erkennbarkeit nicht einschränken.
  3. Euer Reaction-Video sollte außerdem einen inhaltlichen Mehrwert liefern. Schildert beispielsweise eure Sichtweise auf das jeweilige Thema, sodass auch eure Community etwas davon hat.
  4. Die Monetarisierung müsst ihr nicht unbedingt ausschalten.
  5. Es gibt keine planmäßige inhaltliche Kontrolle von Reaction-Videos. Wir behalten uns aber vor, Reactions zu melden, wenn wir Kenntnis davon erlangen, dass sie
    1. sinnentstellend sind,
    2. Hate Speech, Fake News etc. enthalten,
    3. für politische oder ideologische Zwecke eingesetzt werden oder
    4. die Kommentare unter dem Video grob gegen unsere Netiquette verstoßen
  6. Auf Sperrungen durch andere Rechteinhaber haben wir keinen Einfluss. Daher Vorsicht, wenn das Originalvideo Fremdmaterial enthält.
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